Praktische Ausbildung
Sie werden in der Praxis so schnell wie möglich, über die Hauptschulung, die gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten bis hin zur Prüfungsreife ausgebildet.
Die praktische Prüfung können Sie frühestens 1 Monat vor
Erreichen des Mindestalters der jeweiligen
Fahrerlaubnisklasse ablegen.